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Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die auf Gleisbaustellen und gleisnahen Baustellen tätigen Menschen vor den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb zu schützen und die maximal mögliche Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Gemäß RIMINI (Formalisiertes Verfahren zur Auswahl der risikominimalen Sicherungsmaßnahme) 1. Sicherung durch Gleissperrung (zeitliche Trennung von Mensch und Gefahr)
2. Sicherung durch Feste Absperrung (räumliche Trennung von Mensch und Gefahr)
3. Warnung durch AWS (Automatische Warnsysteme) / Rottenwarnanlage
4. Warnung durch Sicherungs-/Absperrposten
5. andere Maßnahmen |  | | |
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nimmt die "Feste Absperrung" als einzige echte Sicherungsmaßnahme nach der nur sehr selten anwendbaren dauerhaften "Gleissperrung" den höchsten Rang innerhalb der möglichen Sicherungs- bzw. Warnmaßnahmen ein.

| Der Arbeitsbereich wird während der Bauphase zum Betriebsgleis durchgängig abgesperrt.
Ein unbewußtes Betreten des Gefahrenbereiches ist somit nicht mehr möglich. |  |
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